Karl Marx
[Resolution über die Verlegung
des Tagungsortes
des Kongresses der Internationale 1868]
In Erwägung,
1. daß das belgische Parlament soeben das Gesetz, wonach jeder Ausländer durch die belgische Exekutivgewalt des Landes verwiesen werden kann, um drei Jahre verlängert hat;
2. daß es unvereinbar ist mit der Würde der Internationalen Arbeiterassoziation, den Kongreß an einem Ort einzuberufen, wo er sich in der Gewalt der örtlichen Polizei befände;
3. daß Artikel 3 der Statuten der Internationalen Arbeiterassoziation festlegt, der Generalrat könne im Notfall den Ort der Zusammenkunft des Kongresses verlegen;
beschließt der Generalrat, den Kongreß der Internationalen Arbeiterassoziation zum 5. September 1868 nach London einzuberufen.
Nach dem Protokollbuch.
Aus dem Englischen.
Aus dem Englischen.
Quelle: Marx/Engels: Werke, Bd. 16, Berlin: Dietz Verlag 1961, S. 310.